Deutsche Krankenkassen

AOK, Techniker, etc. 

Als Verhaltenstherapeutin bin ich im Rahmen der deutschen Psychotherapie-Richtlinie anerkannt, das bedeutet Ihre Kasse übernimmt die Kosten für eine notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang. 

Zunächst finden mindestens zwei und maximal vier 50-minütige Sitzungen statt, die Ihnen in jedem Fall von Ihrer Kasse rückerstattet werden; diese müssen nicht bewilligt werden. Diese sogenannten probatorischen Sitzungen dienen dazu, die Voraussetzung für die Durchführung einer Psychotherapie zu prüfen. Anschließend besteht die Möglichkeit, für eine darauffolgende ambulante Psychotherapie-Behandlung (Kurz- oder Langzeittherapie), einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.